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Immobilien


Die Anwälte von Astrea verfügen über fundiertes Wissen im Bereich Immobilien und Baurecht, und das in einer integrierten Perspektive. So behandeln wir nicht nur alle Aspekte von Eigentumsrecht und Privatrecht, sondern auch Unternehmensrecht, Vertragsrecht, Stadtplanungs- und Raumordnungsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

Unser Team berät und begleitet Mandanten unter anderem beim Kauf und der Übertragung von Immobilien und Immobilienbetriebe sowie Sale-and-Lease-back-Operationen. Astrea bietet auch Unterstützung bei verschiedenen finanziellen, steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekten einer Transaktion.

Ferner verfügen wir über umfangreiche Expertise im Bereich Wohnprojekte und gewerbliche Projekte, darunter Bürogebäude, Einkaufszentren, Betriebsgelände und Industriestandorte.

Dienstleistungen

  • Immobilienfinanzierung
  • Dingliche Rechte
  • Privates Baurecht und Auftragnehmerrecht
  • Behörden und Vergaben
  • Umweltrecht