Terms of use
This website (the ‘Site’) belongs to Astrea BV, with registered office at Posthofbrug 6, Box 1 , 2600 Berchem (‘Astrea’). The use of the Site is subject to the following terms of use. By using this Site, users accept: -these terms of use; -personal data processing by Astrea in accordance with the Privacy Statement.
Content of this site
The information that is made available on or via this Site is general in nature and purely informative. This information is not in any case intended as legal advice, advertising for clients or an offer of services. If you require legal advice, Astrea recommends that you contact one of our lawyers, who will advise you personally. Although Astrea does all that is necessary to keep the content of the Site complete, correct and up-to-date, some information may be incomplete, inaccurate or outdated in spite of those efforts. Astrea does not give any warranty regarding the content of and information on the Site. Astrea will not be held liable for the malfunctioning of the Site as a result of technical defects, viruses or maintenance. Astrea is likewise not liable for any loss or damage that arises from the use of this Site or its manipulation by third parties. Astrea finally disclaims any liability for the content of third-party websites to which users of the Site may be referred. These third-party websites and their content fall exclusively under the liability of their author(s). Links to such websites are only intended to supplement information that is communicated via the Site.
Lawyer-client relationship
Providing and/or receiving information via this Site does not mean that you are or will become an Astrea client. In order to become a client, you need to contact Astrea or one of its lawyers. Astrea’s services are provided on the basis of its General Terms and Conditions .
Intellectual property rights
Astrea is the owner of all copyright and other intellectual property rights on the Site and its content (more specifically the images, logos and texts). You do not acquire any of these rights by visiting our Site. The content of the Site may not be fully or partially used or copied without Astrea’s prior written consent. Any consent that is granted to reproduce part or all of the content of the Site does not extend to copying or reproducing this material in your own work or publications. Requests to use the content of the Site must be addressed to
contact@astrealaw.be.
Applicable law and jurisdiction
By using the Site, you agree that its content falls exclusively under and must be interpreted in accordance with Belgian law. In the event of a dispute relating to this Site or its use, only Belgian courts of the judicial district of Antwerp will have jurisdiction, to the exclusion of all other courts.
Contact
For more information about the Site or its content, please mail to
contact@astrealaw.be.
Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Astrea BV - v.2024 gültig ab 01/12/2024
- Die Parteien - Astrea BV ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Antwerpen und der Firmennummer 0885.184.584 RPR Antwerpen, Abteilung Antwerpen ("Astrea"). Jede natürliche oder juristische Person, die die Dienste von Astrea in Anspruch nimmt, wird im Folgenden als "Kunde" bezeichnet.
- Der Auftrag - Der Vertrag zwischen Astrea und dem Kunden kommt durch einen Auftrag des Kunden zustande, durch den die vorliegenden Bedingungen (die "Bedingungen") als angenommen gelten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für den ursprünglichen Auftrag als auch für jeden späteren Folgeauftrag, Änderung oder Erweiterung des Auftrags.
Für die von Astrea erbrachten Leistungen gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen. Die eventuelle Nichtigkeit oder Unanwendbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die übrigen Bedingungen nicht. Falls erforderlich, werden Astrea und der Kunde eine Ersatzregelung treffen, die dem Geist der nichtigen oder unanwendbaren Bestimmung(en) am nächsten kommt. Im Falle von Widersprüchlichkeit zwischen den verschiedenen Sprachfassungen der Bedingungen ist der niederländische Text (verfügbar auf unserer Website), der als einziger verbindlich ist, maßgebend.
- Die Anwälte - Die Partner, Anwälte und/oder Mitarbeiter, bei denen es sich um natürliche oder juristische Personen handelt, die in irgendeiner Weise mit Astrea verbunden sind und die an der Erbringung von Dienstleistungen durch oder im Namen von Astrea beteiligt sind (die Anwälte), erbringen ihre Leistungen und Dienste im Namen und im Auftrag von Astrea. Astrea ist der einzige Vertragspartner des Kunden. Alle Aufträge werden ausschließlich von Astrea angenommen und ausgeführt und alle Leistungen werden ausschließlich von Astrea erbracht, unabhängig davon, welcher Rechtsanwalt von Astrea damit beauftragt wurde. Die Anwälte können in keiner Weise haftbar gemacht werden. Astrea kann die Akten des Kunden oder bestimmte Teile davon intern zuweisen was unter anderem von der Art der Akte und der Qualifikation und Erfahrung der Anwälte abhängt, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
- Standesregeln und alternative Streitbeilegung - Astrea und ihre Anwälte beachten die Standesregeln der Anwaltskammer, bei der sie zugelassen sind, einschließlich der Vorschriften des Flämischen Anwaltsordens und der Vorschriften des Ordre des barreaux francophones et germanophones de Belgique, und insbesondere die Grundsätze der Unabhängigkeit, der Parteilichkeit und der Vertraulichkeit. Der Kunde wurde von Astrea über das Vorhandensein alternativer Streitbeilegungsmethoden informiert, insbesondere die Möglichkeit der Mediation, der Schlichtung und jeder anderen Form der gütlichen Beilegung von Streitigkeiten.
- Gebühren - Astrea ist so transparent wie möglich in Bezug auf ihre Gebühren und Kosten. Das Honorar deckt die Leistungen des Anwalts ab, wie z.B. aber nicht beschränkt auf Beratung, Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens, Vertretung vor Gericht, Reisezeit, Vorbereitung und Bearbeitung von Briefen, Schriftsätzen und Dokumenten, Recherchen, Organisation von Sitzungen und telefonischen Beratungen. Das von Astrea aufgebaute und vom Kunden genutzte Know-how wird ebenfalls als Honorar in Rechnung gestellt.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden alle Leistungen nach einem Stundensatz vergütet wie dem Kunden mitgeteilt, der sich nach der Erfahrung und den Kenntnissen der Anwälte richtet. Die Stundensätze können von Astrea während der Vertragslaufzeit geändert werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde erklärt, das Gesetz vom 21. April 2017 über die Erstattungsfähigkeit von Anwaltshonoraren und -kosten im Zusammenhang mit dem Beistand des Anwalts zu kennen, sowie die Tatsache, dass die Anwaltshonorare nur bis zur Höhe der nach diesem Gesetz zuerkannten Anwaltshonorare von der/den unterlegenen Partei(en) erstattet werden können. Astrea kann die Gerichtskosten (von der Gegenpartei erhalten) zur Deckung seiner Gebühren und Auslagen verwenden.
- Honorarabrechnungen - Die Honorarabrechnungen werden in Form einer Rechnung regelmäßig nach der Erbringung der Dienstleistungen erstellt, wobei die in Rechnung gestellten Dienstleistungen und Kosten auf den Gesamtbetrag aufgeschlüsselt werden, zuzüglich 21% MwSt., sofern zutreffend. Provisionen für künftige Leistungen können jederzeit angefordert werden, und Astrea ist berechtigt, ihre Leistungen jederzeit ganz oder teilweise auszusetzen, solange eine oder mehrere solcher Provisionen oder Honorarabrechnungen nicht gezahlt wurden, ohne dass dadurch eine Haftung entsteht. Honorarabrechnungen sind vom Kunden zu zahlen, auch wenn er einen Drittzahler benennt. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch und wird dem Kunden per E-Mail zugesandt, womit der Kunde einverstanden ist
- Bürokosten - Ein fester Prozentsatz für Verwaltungs- und andere Bürokosten (einschließlich Druck- und Kopierkosten, Versandkosten und sonstige Bürokosten) von bis zu 10 % kann auf den Betrag der in Rechnung gestellten Gebühren erhoben werden, unbeschadet der Möglichkeit von Astrea, dem Kunden externe Kosten, die im Auftrag des Kunden entstanden sind, gesondert in Rechnung zu stellen (einschließlich Kosten, die an Behörden, Register und Datenbanken, Recherchen, Drittdienstleister usw. zu zahlen sind).
- Zahlungsbedingungen und Anfechtung - Alle Gebühren- und Kostenrechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Versendung zu zahlen. Im Falle einer Anfechtung muss die Gebühren- und Kostenaufstellung innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Versendung per Einschreiben in begründeter Weise angefochten werden. Eine Anfechtung kann in keinem Fall dazu führen, dass die betreffende Gebühren- und Kostenabrechnung ganz oder teilweise nicht bezahlt oder einbehalten wird.
- Folgen der Nichtzahlung - Bei Nichtzahlung (in voller Höhe) oder verspäteter Zahlung wird der ausstehende Betrag der Gebühren- und Kostenrechnung(en) von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung um eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10% des geschuldeten Betrags erhöht. Darüber hinaus sind auf den ausstehenden Rechnungsbetrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (veröffentlicht im Belgischen Staatsanzeiger vom 7. August 2002) zu zahlen. Bei Zahlungsverzug einer oder mehrerer Honorar- und Kostenabrechnungen werden alle Honorar- und Kostenabrechnungen sofort fällig, und Astrea ist jederzeit berechtigt, ihre Dienstleistungen ganz oder teilweise auszusetzen, solange nicht alle fälligen Honorar- und Kostenabrechnungen beglichen sind, ohne dass dadurch eine Haftung entsteht.
- Handelt es sich bei dem Kunden um einen Konsumenten, so schickt Astrea bei nicht vollständiger Zahlung oder Zahlungsverzug eine erste kostenlose Mahnung. Für die Anwendung des pauschalen Schadensersatzes und der Verzugszinsen gelten die Bedingungen und Obergrenzen gemäß den Artikeln XIX. 2 und XIX. 4 Wirtschaftsgesetzbuches. Insbesondere wird nach Ablauf einer Frist von 14 Kalendertagen, beginnend mit dem dritten Werktag nach Versand einer ersten kostenlosen Mahnung per Einschreiben oder dem ersten Kalendertag nach Versand einer solchen Mahnung per E-Mail, eine pauschale Entschädigung in Höhe von a) 20 Euro fällig, wenn der geschuldete Restbetrag 150 Euro oder weniger beträgt, b) 30 Euro plus 10 % des fälligen Betrags zwischen 150,01 und 500 Euro, wenn der fällige Saldo zwischen 150,01 und 500 Euro liegt, oder c) 65 Euro plus 5 % des fälligen Betrags über 500 Euro mit einem Höchstbetrag von 2000 Euro, wenn der fällige Saldo über 500 Euro liegt. Darüber hinaus wird ab dem oben genannten Zeitpunkt jede unbezahlte Rechnung um Verzugszinsen auf den ausstehenden Rechnungsbetrag zum Zinssatz gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (B.S. 7. August 2002) erhöht.
- Dienstleistungen Dritter - Astrea kann bei der Erbringung von Dienstleistungen Dritte (insbesondere, aber nicht beschränkt auf: Gerichtsvollzieher, technische und sonstige Sachverständige, Buchhalter, Wirtschaftsprüfer, Notare, externe Rechtsanwälte usw.) hinzuziehen, die sie im Namen und auf Rechnung des Kunden für nützlich hält. Astrea haftet nicht für Leistungen, Handlungen und/oder Unterlassungen dieser Dritten, die nicht im Namen von Astrea tätig sind, und haftet auch nicht für Zahlungen an diese Dritten. Die von diesen Dritten erbrachten Leistungen werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, direkt von dem betreffenden Dritten dem Kunden in Rechnung gestellt, der sich verpflichtet, diese Rechnungen oder Abrechnungen, Kosten oder Gebühren pünktlich und vollständig zu zahlen. Darüber hinaus haftet Astrea nicht für Honorare oder Kosten eines Anwalts, der vor der Einschaltung von Astrea Leistungen für den Kunden erbracht hat, selbst wenn Astrea die Nachfolge dieses Anwalts angetreten hat.
- Haftungsbeschränkung - Astrea haftet nicht für direkte oder indirekte Folgen von Situationen höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unruhen, Volksbewegungen, Bürgerkriege und andere Kriege, Naturkatastrophen, Terrorismus, Pandemien, Streiks und/oder Aussperrungen. Die Haftung wird auch nicht übernommen für Mängel und/oder Schäden an Geräten oder Software, einschließlich der Übertragung von Viren, Malware, Spyware oder ähnlichen Vorfällen, die sich aus der elektronischen Kommunikation mit Astrea ergeben.
Jegliche Haftung von Astrea ist auf den Betrag begrenzt, der von der Haftpflichtversicherung des Ordens der flämischen Anwaltskammern (derzeit begrenzt auf 2.500.000,00 EUR pro Schadensfall) oder des l'Ordre des barreaux francophones et germanophones de Belgique (derzeit begrenzt auf 2.500.000,00 EUR pro Schadensfall) und der zusätzlichen Haftpflichtversicherung von Astrea (derzeit begrenzt auf 30.000.000 EUR pro Schadensfall, nach Erschöpfung der vorgenannten Versicherungen) tatsächlich ausgezahlt wird. Die gesetzlichen Bestimmungen über die außervertragliche Haftung finden, soweit gesetzlich zulässig, keine Anwendung, weder zwischen den Parteien noch zwischen einer Partei und einer Hilfsperson (ersten und weiteren Grades) einer Partei.
- Konten von Dritten - Astrea hat ein oder mehrere Konten von Dritten, auf denen alle im Namen des Kunden erhaltenen Beträge eingezahlt werden. Astrea überweist diese Beträge so schnell wie möglich an den Kunden. Astrea ist berechtigt, von diesen im Namen des Kunden erhaltenen Beträgen Beträge zur Deckung von Rückstellungen, Kosten oder Gebühren abzuziehen, die der Kunde schuldet, auch wenn diese noch nicht fällig und zahlbar sind. Astrea wird den Kunden schriftlich über solche Abzüge informieren. Das Recht des Kunden, alle Gebühren- und Kostenabrechnungen anzufechten und die Zahlung der einbehaltenen Beträge zu fordern, bleibt hiervon unberührt.
- Vertraulichkeit und geistiges Eigentum - Die von Astrea erstellten Ratschläge, Memoranden, Notizen, (Entwürfe) von Verträgen, Verfahrensdokumenten und anderen intellektuellen Arbeiten oder der Inhalt von Gesprächen, die zwischen Astrea und dem Kunden auf elektronischem oder anderem Wege stattfinden, dürfen vom Kunden ohne vorherige schriftliche und ausdrückliche Zustimmung von Astrea nicht verbreitet, veröffentlicht oder auf andere Weise genutzt werden. Alle Rechte an den geistigen Leistungen, die Astrea bei der Ausführung des ihr übertragenen Auftrags entwickelt oder nutzt, einschließlich der Beratung, der Arbeitsmethoden, der Verträge, der Entwürfe von Verfahrensdokumenten, gehören Astrea, sofern sie nicht bereits Dritten gehören. Außer mit ausdrücklicher, vorheriger und schriftlicher Zustimmung von Astrea ist es dem Kunden untersagt, die geistigen Leistungen oder Aufzeichnungen davon zu verbreiten, offenzulegen oder zu verwerten, gleich auf welche Weise.
- Verarbeitung personenbezogener Daten - Die personenbezogenen Daten des Kunden und etwaige Dritte werden von Astrea als Controller im Einklang mit der Datenschutzpolitik von Astrea verarbeitet, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Website von Astrea (https://www.astrealaw.be/en/privacy-statement/) verfügbar ist.
- Verarbeitung von Finanzinformationen und Verhinderung von Geldwäsche - Astrea unterliegt der Gesetzgebung zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Beschränkung der Nutzung von Bargeld gemäß dem Gesetz vom 18. September 2017 (veröffentlicht im belgischen Staatsanzeiger vom Oktober 2017). Gemäß der vorgenannten Gesetzgebung ist Astrea verpflichtet, seine Kunden zu identifizieren, wofür der Kunde auf erste Anfrage alle geforderten Identitäts- und sonstigen Daten (einschließlich der Daten seiner Bevollmächtigten) zur Verfügung stellt. Astrea behält sich das Recht vor, die Beziehung zum Kunden und/oder die Dienstleistungen ohne weitere Ankündigung zu beenden, wenn die angeforderten Informationen nicht innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung gestellt werden. Die vom Kunden im Rahmen dieses Artikels zur Verfügung gestellten Informationen können von Astrea an die zuständigen Behörden, einschließlich der Behörden der Anwaltskammern, weitergegeben werden, ohne dass der Kunde davon in Kenntnis gesetzt wird und ohne dass Astrea in dieser Hinsicht irgendeine Haftung übernimmt.
- Mitwirkung des Kunden - Der Kunde stellt sicher, dass während der gesamten vertraglichen Zusammenarbeit mit Astrea alle Informationen, die für die optimale Erbringung der Leistungen erforderlich sind, rechtzeitig an Astrea übergeben werden und sorgt dafür, dass Fragen von Astrea zeitnah beantwortet werden. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der von ihm oder in seinem Namen an Astrea übermittelten Daten, Informationen und Unterlagen. Die unzureichende und nicht rechtzeitige Mitwirkung oder die Erteilung unrichtiger Auskünfte ist für Astrea ein Grund, ihre Leistungen auszusetzen oder den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen. Die dem Kunden vorgelegten Entwürfe werden vom Kunden unverzüglich geprüft, damit Astrea eventuelle Anmerkungen berücksichtigen und rechtzeitig bearbeiten kann. Das Ausbleiben einer (rechtzeitigen) Antwort kann von Astrea als stillschweigende Zustimmung des Kunden gewertet werden.
- Kündigung - Sowohl der Kunde als auch Astrea können den (unbefristeten) Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Konsument im Sinne des Wirtschaftsgesetzbuches, kann Astrea den Vertrag nur mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (unbeschadet des Rechts von Astrea, bei Verzug des Kunden seine Tätigkeit einzustellen oder - den Vertrag wegen Vertragsverletzung aufzulösen). Astrea haftet nicht für Schäden, die sich aus der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden ergeben.
Auf erstes Anfordern gibt Astrea dem Kunden die in der Akte befindlichen Dokumente zurück, mit Ausnahme der vertraulichen Korrespondenz, die aus deontologischen Gründen nur an einen neuen Anwalt übergeben werden kann. Nach jedem Auftrag archiviert Astrea die Akte und bewahrt sie fünf Jahre lang auf, danach wird sie endgültig vernichtet. Die Originaldokumente werden dem Kunden zur Archivierung oder Vernichtung zurückgegeben.
- Änderung - Astrea behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen (einschließlich der in Artikel 5 genannten Honorarsätze) jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung wird Astrea dem Kunden den geänderten Text mitteilen. Erfolgt keine schriftliche Mitteilung innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach der Mitteilung des geänderten Textes, wird davon ausgegangen, dass der Kunde dem geänderten Text zugestimmt hat, und dieser geänderte Text ist für den Kunden ab dem Datum der vorgenannten Mitteilung verbindlich.
- Anwendbares Recht und zuständige Gerichte - Auf das Rechtsverhältnis zwischen Astrea und dem Kunden ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar, einschließlich der deontologischen Regeln der zuständigen Anwaltskammer.
Streitigkeiten, die nicht gütlich oder von der zuständigen Anwaltskammer (bezüglich Honorarstreitigkeiten - siehe Streitbeilegung gemäß Art. 54 ff. Codex Anwaltskammer der Provinz Antwerpen) beigelegt werden können, werden ausschließlich vor den Gerichten des Gerichtsbezirks Antwerpen, Abteilung Antwerpen, verhandelt, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen schreiben etwas anderes vor.