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Immobilienrecht

Unser Team für Immobilienrecht berät sowohl öffentliche Behörden als auch private Mandanten in Sachen städtische Entwicklung und Umgebungsfragen und vertritt diese bei Streitbeilegungen vor Zivil- und Verwaltungsgerichten.

Wir sind auf alle juristischen Aspekte in Zusammenhang mit der Verwaltung, Entwicklung und Übertragung von Immobilien spezialisiert. Hierbei kommt es häufig zu Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten wie Eigentumsrecht, Umgebungsrecht, gesetzlichen Vorschriften zur Stadtentwicklung, Gesellschaftsrecht und Finanzrecht.

Auch (Unter)Auftragnehmerrecht fällt in unseren Fachbereich. Wir beraten und verteidigen die Interessen von Eigentümern und Bauherren, Auftragnehmern, Architekten, Projektentwicklern und Ingenieurbüros im privaten Baurecht und Vertragsrecht.

Unser Team für Immobilienrecht vertritt unsere Mandanten im Falle einer Beschädigung des Betriebsgebäudes oder Hauses und unterstützt sie bei Haftungsfragen.

Dienstleistungen

  • Umweltrecht
  • Eigentumsrecht und dingliche Sicherheiten
  • Auftragnehmerrecht
  • Immobilienfinanzierung
  • Immobilientransaktionen
  • Leerstand und Verwahrlosung
  • Öffentlichprivate Zusammenarbeit